Kontakt

Grundschule Ronshausen
Mühlweg 22
36217 Ronshausen

Schulleiterin: Ute Wagner-Scheel
Sekretariat: Carola Bolz

Telefon: 06622-8035
Fax: 06622-918240
grundschule-ronshausen(at)web.de

Öffnungszeiten Sekretariat:
dienstags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr
mittwochs von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr
freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Schulwegeplan

 

Liebe Eltern,


bald ist es soweit, die Sommerferien rücken näher und damit auch die Sommerferienbetreuung Ihrer Kinder. Da dieses Jahr durch Covid 19 alles etwas anders ist, bekommen Sie keinen Aktivi­tätsplan, sondern ein paar Informationen, wie wir es händeln werden.

Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln nach wie vor!

Bitte geben Sie Ihrem Kind zu Beginn eine Tasche mit, wo sich feste Schuhe, Regenkleidung, ei­ne Kopfbedeckung, Sonnenmilch und ein Handtuch darin befindet.
Diese Sachen werden im Schulgebäude aufbewahrt, damit auch spontane Aktionen stattfinden können.
Bitte geben Sie Ihrem Kind jeden Tag genug Frühstück für den Vormittag mit. Eine eigene Trinkflasche ist erforderlich! Das Mittagessen wird frisch zubereitet. Für den Nachmittag packen Sie bitte einen kleinen Snack ein.

Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

Carolin Bettenhausen und
das Betreuerteam

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Carolin Bettenhausen. Tel.-Nr. 0151 59414432

 

 

Der neue Menüplan steht hier zum Download bereit.

Küchenfee Carolin Bettenhausen weist darauf hin, dass die Kinder nur noch per E-Mail bei ihr angemeldet werden können.

 

Presseinformation des Hess. Kultusministeriums Nr. 24 vom 24. April 2020

Zum Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs:
Schulbetrieb in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen wird am 27. April nicht aufgenommen

Die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. Daher kann der Unterricht in der 4. Jahrgangsstufe der genannten Schulen nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020 wieder aufgenommen werden. Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.
Der VGH betrachtet die Ungleichbehandlung der 4. Jahrgangsstufe gegenüber höheren Jahrgangsstufen als nicht dadurch gerechtfertigt, dass ihre Schülerinnen und Schüler vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen. Die in den verbleibenden Wochen des Schulhalbjahrs noch zu erbringenden Leistungen seien für die weitere schulische Laufbahn dieser Schülerinnen und Schüler ohne Bedeutung.
„Als irrelevant sieht der VGH den Gesichtspunkt an, dass die geplante Präsenzbeschulung dazu beitragen sollte, gerade für die Viertklässler eine angehende Normalität mit möglichst stabilen Strukturen und einen bestmöglichen Übergang in die weiterführenden Schulen zu schaffen“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz zum heutigen Beschluss. „Die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die 4. Klassen der Grundschule analog zu den Abschlussklassen anderer Schulformen als erster Schritt zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist bzw. war ein gemeinsamer Beschluss der Länder und der Bundesregierung. Wir hätten diese Entscheidung nicht mitgetragen, wenn wir sie nicht auf Basis einer intensiven Vorbereitung mit gutem Gewissen hätten vertreten können. Wann bzw. in welchen Schritten nun die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der Grundschule und in weiteren Jahrgangsstufen stattfindet, werden wir jetzt auf Basis der nächsten Gespräche zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin entscheiden.“

Download:
Pressemitteilung "Schulbetrieb in der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen wird am 27. April nicht aufgenommen" - barrierefrei (PDF / 153 KB)

Link zum Kultusministerium:
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/schulbetrieb-der-4-jahrgangsstufe-der-grundschulen-wird-am-27-april-nicht-aufgenommen


Die aktuelle Situation stellt vor allem für Familien große Herausforderungen dar. Die Schulsozialarbeiterinnen an Grundschulen stehen bei Bedarf gerne zur telefonischen Beratung zur Verfügung.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wenn Sie Tipps oder Unterstützungsangebote (z.B. Ideen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung) benötigen, Fragen zu Trainingsinhalten und Projekten haben, Beratung zu individuellen Anliegen wünschen oder einfach mal ein offenes Ohr benötigen, rufen Sie gerne die Schulsozialarbeiterin, Frau Diefke, unter folgender Telefonnummer an: 0151 10851-316 0159 0653 5140. Oder schreiben Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Liebe Kinder,

auch für euch ist eure Schulsozialarbeiterin gerne telefonisch erreichbar. Habt ihr Sorgen oder wollt einfach mal mit jemandem reden, könnt ihr Frau Diefke ebenfalls gerne unter der oben genannten Nummer anrufen.

Frau Diefke ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Die Schulsozialarbeit an Grundschulen ist ein Projekt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und wird umgesetzt durch den Verein zur Integration von Arbeitskräften (VIA e.V.).

>>> Flyer <<<

 

Liebe Eltern und Kinder der Klasse 4a und 4b,

nun geht die Schule wieder los und wir freuen uns sehr darauf.

Wegen des Coronavirus´ müssen wir einige Dinge einhalten und beachten:
1. Am Montag erhalten alle Kinder, Lehrer, Betreuungskräfte, Reinigungspersonal, …, einen selbstgenähten Mundschutz.
(Bitte 1,- Euro Ihren Kindern mitgeben). Für die Hygiene des Mundschutzes sind die Eltern zuständig.
Dieser soll möglichst häufig getragen werden, damit wir uns gegenseitig schützen.
2. Bitte auf Mindestabstand von 1,5 - 2m achten.
3. Bitte auf regelmäßiges Händewaschen achten.
4. Die Pausen werden individuell durchgeführt – das Klingelzeichen ist abgestellt.
Auch in den Pausen müssen wir den Mindestabstand einhalten! Und wir werden darauf achten.
Damit nicht zu viele SchülerInnen zeitgleich in den Sanitärraum gehen, wird eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchführen.
5. Der Unterricht findet von der 1. - 4. Stunde statt.
6. Kinder mit Vorerkrankungen müssen telefonisch in der Schule krankgemeldet werden.
Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, …) auf jeden Fall zu Hause bleiben und in der Schule krankmelden.
7. Betreuung / Pakt für den Nachmittag findet für die 4. Klassen wie gewohnt statt. Bitte melden Sie Ihre Kinder dazu an! (Name: / Zeit)
8. Notfallbetreuung, für die systemrelevanten Berufe, findet weiterhin in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) statt.
Bitte melden Sie Ihre Kinder dazu an! (Name: / Zeit:)
9. Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen ist der Schule zu melden.

Vielen Dank, bleiben Sie gesund und lieben Gruß,

Ute Wagner-Scheel

Allgemeine Hygieneregeln:
o Ich niese und huste in meine Armbeuge.
o Ich fasse mir mit den Händen nicht ins Gesicht.
o Ich wasche meine Hände regelmäßig und gründlich.
o Ich gebe anderen Menschen nicht die Hand.
o Wenn ich krank bin, bleibe ich zu Hause.
o Gebrauchte Taschentücher kommen sofort in den Müll.
o Ich trinke nur aus meiner eigenen Flasche.
o Ich esse nur meine eigene Brotzeit.
o Bevor ich esse, wasche ich gründlich meine Hände.
o Nach dem Naseputzen wasche ich gründlich meine Hände.
o Zum Naseputzen nutze ich ein frisches Taschentuch.
o Ich halte ausreichend Abstand zu Kindern und Lehrer.
o Ich trage meinen Mundschutz.